Seitdem wir mit unseren großen Kindern auf Vollzeitreise sind, gibt es eine Frage, die am häufigsten gestellt wird:
Es scheint eine brennende Frage zu sein und ganz ehrlich haben wir uns diese Frage während der Vorbereitung unserer Familienreise auch sehr oft gestellt. Also fangen wir erstmal bei dem Urschleim an.
Nach über 100 Jahren (nahezu unveränderter) Bildungsgeschichte wird in Deutschland nach wie vor an der besser zutreffenden “Schulbesuchspflicht” festgehalten. Während man in den meisten Ländern der Welt einer Schulpflicht mit z.B. privatem Hausunterricht gerecht werden kann, hält sich Deutschland strikt an die Besuchspflicht und zwingt sozusagen gesetzlich die Kinder zum Besuch einer Bildungsstätte. Ob das nun gut oder schlecht ist, möchten wir hier nicht erörtern. Fakt ist aber, dass diese Gesetzeslage Familien mit Kindern im Schulalter eine große Hürde verursacht, ihren Reisewunsch allein schon ein paar Tage außerhalb der Ferienzeiten zu realisieren. Ganz zu schweigen von einer Langzeitreise oder dem Wunsch nach eigenen Bildungsidealen seine Kinder individueller im Lernen zu begleiten.
Auch da ist Deutschland wieder mal ein “besonderes” Land, denn die Bildung ist Ländersache und davon gibt´s ja bekanntlich 16 Stück. Also gibt es auch 16 verschiedene Regelungen und 16 verschiedene Antworten auf diese Frage. Zwei Sachen haben allerdings die 16 Regelungen gemeinsam: Erreicht das Kind ein gewisses Alter und ist es örtlich in einer gewissen Form mit dem entsprechenden Bundesland verbunden, muss es die Schulbank drücken. Die Details sind im Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes verfasst und im Internet frei zugänglich. In der folgenden Auflistung findet Ihr zu jedem Bundesland die relevanten Ausschnitte der Paragraphen des jeweiligen Schulgesetzes und den direkten Link.
Schulpflicht besteht für alle Kinder und Jugendliche, die im Land Baden-Württemberg ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (…) haben (§ 72 Abs. 1 SchG). [Schulgesetz Baden-Würtenberg]
Wer die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (…), unterliegt der Schulpflicht (Schulpflichtiger) (Art. 35 Abs. 1 BayEUG). [Schulgesetz Bayern]
Schulpflichtig ist, wer in Berlin seine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt (…) hat (§ 41 Abs. 1 SchulG Berlin). [Schulgesetz Berlin]
Schulpflichtig ist, wer im Land Brandenburg seine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt (…) hat (§ 36 Abs. 1 BbgSchulG). [Schulgesetz Brandenburg]
Die Vorschriften über die Schulpflicht gelten für alle, die im Lande Bremen ihre Wohnung (…) haben (§ 52 BremSchulG). [Schulgesetz Bremen]
Wer in der Freien und Hansestadt Hamburgs einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist in Hamburg zum Schulbesuch verpflichtet (§ 37 Abs. 1 HmbSG). [Schulgesetz Hamburg]
Schulpflicht besteht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die im Lande Hessen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (..) haben (§ 56 Abs. 1 HSchuG). [Schulgesetz Hessen]
Wer im Land Mecklenburg-Vorpommern seinen gewöhnlichen Aufenthalt (…) hat, ist nach Maßgabe der folgenden Vorschriften schulpflichtig (§ 41 Abs. 1 SchulG M-V). [Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern]
Wer in Niedersachsen seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zum Schulbesuch verpflichtet (§ 63 Abs. 1 NSchG). [Schulgesetz Niedersachsen]
Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt (…) hat. Besteht eine Meldeadresse in Nordrhein-Westfalen, wird dort der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt widerlegbar vermutet (§ 34 Abs. 1 SchulG NRW). [Schulgesetz Nordrhein-Westfalen]
Der Besuch einer Schule ist Pflicht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die in Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (…) (§ 56 Abs. 1 SchulG). [Schulgesetz Rheinland-Pfalz]
Im Saarland besteht allgemeine Schulpflicht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die im Saarland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (…) haben (§ 1 Abs. 1 SchulpflG SL). [Schulgesetz Saarland]
Schulpflicht besteht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Freistaat Sachsen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 26 Abs. 1 SächsSchulG). [Schulgesetz Sachsen]
Der Besuch einer Schule ist für alle im Lande Sachsen-Anhalt wohnenden Kinder und Jugendlichen verpflichtend (§ 36 Abs. 1 SchulG LSA). [Schulgesetz Sachsen-Anhalt]
Für Kinder und Jugendliche, die im Land Schleswig-Holstein ihre Wohnung (…) haben, besteht Schulpflicht (§ 20 Abs. 1 SchulG). [Schulgesetz Schleswig-Holstein]
Wer in Thüringen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (…), unterliegt der Schulpflicht (§ 17 Abs. 1 ThürSchulG). [Schulgesetz Thürungen]
*die Tabelle ist von Juni 2022. Die Politik ist zwar langsam, doch ändern tut sie doch schon manchmal was. Somit können wir hier keine Vollständigkeit noch Aktualität garantieren! Wenn Euch eine Veränderung auffällt, oder mal ein Link nicht mehr aktuell ist, würden wir uns freuen, wenn Ihr uns das mitteilt!
Die drei wichtigen Begriffe wären also: Wohnung, Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt gekoppelt mit der Meldepflicht. Je nach Bundesland ist die örtliche Gewichtung anders. Während mancherorts Euer Kind schon zur Schule muss, wenn Ihr eine (auch ungenutzte) Wohnung besitzt, ist im anderen Bundesland der Aufenthaltsort ausschlaggebend. Die einen definieren den Wohnsitz mit der Meldeadresse, die anderen mit dem gewöhnlichen Aufenthalt. Wie es nun in Eurem Bundesland aussieht, könnt Ihr in den Gesetzen aus der Tabelle entnehmen und Euch durch den Link vertiefen.
Wir hoffen, dass Ihr durch diese Tabelle nun etwas mehr zu Eurer Situation erfahren könnt und wisst in welche Richtung Ihr gehen müsst, um die Kids von der Schulpflicht zu “erlösen”.
Wenn Ihr in dieser Richtung weiter recherchieren wollt, können wir Euch die Seite einer befreundeten Reisefamilie empfehlen. Johanna hat sich mit dem Wohnrecht in Verbindung mit der Schulpflicht intensiv beschäftigt. Zum Thema Kindergeld und Co. weiß sie auch einiges. Schaut gerne bei vagabundenliebe.de vorbei.
Wir haben 2020 unsere Kinder aus der Schule ins Wohnmobil gepackt und begleiten sie beim selbstständigen Lernen, während wir Europa bereisen. Hier schreiben wir über unsere Erfahrungen vom Ausbrechen und vom Leben auf 10m² als Familie mit “großen” Kindern, wobei uns die Unterstützung von Eltern bei der Lernbegleitung am Herzen liegt.
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